Schulordnung

Das Hans-Geiger-Gymnasium soll ein Ort sein, an dem ein freundliches und für alle angenehmes
Schulklima herrscht (siehe Kodex). Die Schulordnung, darin gesondert die Pausenordnung und die Regeln
in der Mensa, regelt formale Angelegenheiten, die am HGG gelten.
In dieser Schulordnung folgen wir der ministeriellen Vorgabe und gendern nicht. Sobald eine veränderte
Erlasslage vorliegt, wird die Schulordnung entsprechend angepasst.

  1. Gemeinschaftsaufgaben
    1.1 Dienste für die Gemeinschaft
    Für die an einer Ganztagsschule vermehrt anfallenden Gemeinschaftsaufgaben (z.B.
    Müllsammeln auf dem Schulgelände) sind in regelmäßigem Wechsel Klassen verantwortlich. Die
    Klassenordnung regelt die Ordnung und Sauberkeit in den Klassen.
    In Fachräumen gelten gesonderte Regelungen, die jeweils mit den Lerngruppen besprochen
    werden.
    1.2 Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen
    Müll wird getrennt und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Mit Wasser, Strom und
    Raumwärme ist achtsam umzugehen, d.h. beim Verlassen eines Raumes werden die Fenster
    geschlossen, das Licht ausgeschaltet und die Heizung heruntergedreht bzw. ausgeschaltet.
    1.3 Fundsachen
    Wertgegenstände sind im Geschäftszimmer abzugeben. Kleidungsstücke bzw. Sportsachen
    liegen im Bereich des Haupteingangs aus.
    1.4 Bekanntmachungen
    Für Bekanntmachungen der Schule, der SV und zugelassener Schülerinnen-/Schülergruppen
    stehen Aushangflächen zur selbstverantwortlichen Gestaltung zur Verfügung.
    Das Anbringen von Plakaten und sonstigen Mitteilungen aller Art außerhalb der Aushangflächen
    muss durch den Schulleiter genehmigt werden. Dasselbe gilt für die Verteilung von
    Publikationen auf dem Schulgelände und in der Schule. Hiervon ausgenommen sind Zeitungen
    von Schülerinnen und Schülern im Sinne des § 86 Schulgesetz.
    1.5 Essen und Trinken
    Trinken ist in der Regel im Unterricht erlaubt. Essen ist im Unterricht nur in Absprache mit der
    Lehrkraft gestattet. Bei Klausuren in der Oberstufe ist es grundsätzlich gestattet, zu trinken bzw.
    zu essen, sofern andere in ihrer Konzentration nicht gestört werden. Der Verzehr bzw. die
    Verwendung von Kaugummi ist in der Schule nicht gestattet.
  2. Individueller Verantwortungsbereich
    2.1 Verlassen des Schulgeländes
    Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während des Schultags das Schulgelände
    nicht verlassen.
    2.2 Schließfächer
    Allen Schülerinnen und Schülern steht ein kostenfreies Schließfach zur Verfügung, für das jede
    und jeder selbst verantwortlich ist. In diesem Schließfach sollen Bücher und persönliche
    Gegenstände verwahrt werden. Alle achten bitte darauf, dass sich über Wochenenden und
    während der Ferienzeiten keine Sportsachen sowie verderbliche Lebensmittel im Schließfach
    befinden.
    Die Schule appelliert an die Schülerinnen und Schüler, keine Wertgegenstände und größere
    Geldbeträge mit zur Schule zu nehmen.
    2.3 Sicherheit in der Schule
    Spiele und sonstige Handlungen, bei denen eine auch ungewollte Gefährdung Beteiligter oder
    Unbeteiligter möglich erscheint, sind nicht gestattet. Hierzu gehören z.B. Ballspiele aller Art auf
    nicht dafür freigegebenen Flächen, Skateboard fahren, Skating oder Kickboardfahren und
    Schneeballwerfen.
    Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen in der Schule und bei schulischen
    Veranstaltungen nicht mitgeführt werden.
    2.4 Gesundes Leben
    Am Hans-Geiger-Gymnasium gilt ein Rauch- und Alkoholverbot im Schulgebäude, auf dem
    Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Das Verbot schließt EZigaretten und E-Shishas ein. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zum Unterricht erscheint,
    wird nach Rücksprache mit der Schulleitung vom Unterricht ausgeschlossen.
    Der Verzehr gesüßter und koffeinhaltiger Limonaden ist nicht erwünscht.
  3. Schlussbemerkungen
    Änderungen und Ergänzungen dieser Schulordnung können nur von der Schulkonferenz beschlossen
    werden. Sofern es geboten erscheint, können Änderungen und Ergänzungen der Schulordnung auch
    ohne Beschluss der Schulkonferenz vom Schulleiter mit sofortiger Wirkung vorläufig in Kraft gesetzt
    werden. Sie gelten dann zunächst bis zur nächsten Schulkonferenz.
    Die Pausenregeln und die Regeln für die Mensa werden von der Konferenz der Lehrkräfte beschlossen
    und gegebenenfalls veränderten Bedingungen angepasst. Sie werden den Schülerinnen und Schülern
    durch Aushang bekannt gegeben und sind in ihrer jeweils letzten Fassung Bestandteil dieser
    Schulordnung.
    Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 30. November 2023 beschlossen.