Informationen für die zukünftigen 5. Klassen

1. Geschwisterkindregelung: Aus allen vorhandenen Anmeldungen erhalten zunächst all diejenigen Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz, die bereits wenigstens ein Geschwisterkind an der Schule haben. Als Geschwister verstehen wir auch die Kinder, die miteinander in häuslicher Gemeinschaft leben (also auch Stiefgeschwister, Pflegekinder, Adoptivkinder…).

2. Plätze, die nach der Berücksichtigung der Geschwisterkinder-Anmeldung noch zur Verfügung stehen, werden über das Losverfahren vergeben.

Davon unberührt bleibt die ministeriell festgeschriebene Regelung, dass Schülerinnen und Schüler bei Vorliegen einer besonderen Härte einen Aufnahmeanspruch unabhängig von der Kapazität haben.

Wichtige Dokumente rund um die Anmeldung

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Zeugnis 3. Schuljahr, 2. Halbjahr, 4. Schuljahr, 1. Halbjahr
  • Impfpass (Masernimpfung)
  • Ein Lernplan muss abgegeben werden, wenn auf dem Anmeldeschein von der Grundschule „Lernplan“ angekreuzt wurde.