Abschließende Bestimmungen

3.               Abschließende Bestimmungen 

3.1.          Änderungen und Ergänzungen dieser Schulordnung mit Ausnahme der gesondert zu beschließenden Teile (vgl. Seite 5 und 6) können nur von der Schulkonferenz beschlossen werden. Sofern dies geboten erscheint, können Änderungen und Ergänzungen der Schulordnung auch ohne Beschluss der Schulkonferenz vom Schulleiter mit sofortiger Wirkung vorläufig in Kraft gesetzt werden. Sie gelten dann zunächst bis zur nächsten Schulkonferenz.

3.2.          Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 29.03.1990 beschlossen. Sie löst die von den Schulkonferenzen am 20.06.1972 bzw. 24.01.1973 beschlossene Schulordnung ab.