Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Voraussetzung für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) ist die Teilnahme an zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase. In der Regel werden dies die Halbjahre Q1.1 und Q1.2 (also 12.1 und 12.2) sein.
Folgendes muss erfüllt sein:
- mit 17 Noten der beiden Halbjahreszeugnisse müssen mindestens 85 Punkte erreicht werden. Dies entspricht einem Schnitt von 5 Punkten pro Note (also der Note „glatt ausreichend“).
- in den 17 Halbjahresnoten (siehe oben) müssen enthalten sein:
- zweimal Deutsch
- zweimal eine (dieselbe) fortgeführte Fremdspreche
- zweimal Geschichte
- zweimal WiPo oder Geographie (aus zwei verschiedenen Halbjahren)
- zweimal Mathematik
- zweimal eine (dieselbe) Naturwissenschaft
- zweimal das Profilfach
- einmal Religion oder Philosophie
- einmal Kunst oder Musik
- elf dieser 17 Zeugnisnoten müssen mindestens 5 Punkte betragen (das entspricht der Note „glatt ausreichend“)
- in Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau (den beiden fünfstündigen Kernfächern und dem Profilfach) müssen mindestens zwei Halbjahresergebnisse je 5 Punkte betragen
- in zwei Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau müssen insgesamt mindestens 20 Punkte erzielt werden.