Abitur
Block I
In den Block I gehen 36 Halbjahresnoten aus der Qualifikationsphase (Q1 und Q2) in jeweils einfacher Wertung ein.
Folgendes muss erfüllt sein:
- mit den 36 Noten der beiden Halbjahreszeugnisse müssen mindestens 180 Punkte (nach Umrechnung mit der Formel „Punkte : 36 x 40“ dann 200 Punkte) erreicht worden sein. Dies entspricht einem Schnitt von 5 Punkten, also der Note „glatt ausreichend“ pro Halbjahresnote
- unter diesen 36 Noten dürfen maximal 7 unter 5 Punkten liegen (das sind sog. „Fehlkurse“)
- keine dieser Noten darf 0 Punkte betragen
- in den 36 Halbjahresnoten müssen enthalten sein:
- je vier Ergebnisse (der vier Schulhalbjahre) aller Abiturprüfungsfächer
- vier Ergebnisse des Kernfaches auf grundlegendem Niveau,
und darunter müssen enthalten sein bzw. kommen hinzu:
- vier Ergebnisse einer (derselben) Naturwissenschaft
- vier Ergebnisse von Geschichte
- zwei Ergebnisse aus der Fächergruppe WiPo und/oder Geographie
- zwei Ergebnisse von Religion oder Philosophie
- ein Ergebnis aus dem ästhetischen Bereich (Kunst oder Musik)
- ein Ergebnis aus dem Profilseminar oder dem profilaffinen Fach
- im Falle einer neu begonnenen zweiten Fremdsprache (am HGG also Spanisch) die beiden letzten Halbjahresergebnisse (Q2.1 und Q2.2, also 13.1 und 13.2)
- um am Ende auf 36 Halbjahresergebnisse zu kommen, werden weitere Leistungen aus Q1 und Q2 nach Wahl der Schülerin/des Schülers hinzugenommen. Sport darf jedoch (sofern es nicht Profilfach ist und damit automatisch viermal eingebracht wird) maximal dreimal eingebracht werden. Im Falle des Ablegens einer besonderen Lernleistung (siehe unten) kann auch die besondere Lernleistung in die 36 einbringpflichtigen Fächer eingehen.
- Maximal können so (wenn jedes einzelne eingebrachte Halbjahresergebnis 15 Punkte betragen würde) 600 Punkte erreicht werden (nämlich 36 x 15 = 540 Punkte, umgerechnet mit der Formel „Punkte : 36 x 40“). Es müssen mindestens 200 P. erreicht werden.
Die am Ende erreichte Punktzahl des Blocks I wird mit dem Ergebnis von Block II zur Abiturnote addiert.
Block II
In den Block II gehen die vier bzw. fünf Abiturprüfungsfächer nach Umrechnung ein.
Hierbei gelten folgende Vorgaben:
- zwei der drei Kernfächer Deutsch, Mathe, fortgeführte Fremdsprache wurden zu Beginn von Q1 (12. Jg.) als Kernfächer auf erhöhtem Niveau gewählt und sind schriftliche Abiturprüfungsfächer
- das dritte schriftliche Abiturprüfungsfach ist das Profilfach
- hinzu kommt ein oder kommen zwei mündliche Abiturprüfungsfächer. Bei der Wahl muss beachtet werden, dass mit allen Abiturprüfungsfächern die drei Aufgabenbereiche abgedeckt werden:
- sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel)
- gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (Geschichte, Geographie, Wirtschaft/Politik, Religion, Philosophie)
- mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik)
- jedes mündliche Prüfungsfach muss zudem durchgehend in der Oberstufe belegt worden sein
- bei vier Abiturprüfungsfächern müssen in mindestens zwei Prüfungen jeweils mindestens 5 Punkte erreicht werden, bei fünf Abiturprüfungen müssen in mindestens drei Prüfungen je mindestens fünf Punkte erzielt werden
- bei vier Abiturprüfungsfächern werden die Ergebnisse mit der Formel „Punkte x 5“ auf ein Gesamtergebnis hochgerechnet, das mindestens 100 Punkte betragen muss (das bedeutet ein Schnitt von 5 Punkten, also der Note „glatt ausreichend“, pro Prüfung).
- bei fünf Abiturprüfungsfächern werden die Ergebnisse mit der Formel [Punkte x 4] auf ein Gesamtergebnis hochgerechnet, das mindestens 100 Punkte beträgt (das bedeutet ebenfalls ein Schnitt von 5 Punkten, also der Note „glatt ausreichend“, pro Prüfung).
- maximal können so, bei einem Erreichen von je 15 Punkten pro Prüfung, nach Umrechnung mit der jeweiligen Formel 300 Punkte erreicht werden. Es müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
Präsentationsprüfung oder Besondere Lernleistung als mündliche Prüfung
Anstelle einer normalen mündlichen Prüfung, bei der Sie in einer halbstündigen Vorbereitungszeit zwei Aufgaben zur Bearbeitung bekommen und Ihre Ergebnisse dann in einem zwanzigminütigen Prüfungsgespräch darlegen, können Sie auch eine Präsentationsprüfung oder (nur als fünfte Prüfung) eine besondere Lernleistung wählen.
- Bei einer Präsentationsprüfung erhalten Sie in Ihrem gewählten Prüfungsfach im Prüfzeitraum von Q2.2 eine Aufgabenstellung, für die Sie vier Wochen Zeit zur Bearbeitung haben. Nach vier Wochen geben Sie eine Dokumentation über den geplanten Verlauf Ihrer Präsentation inklusive aller Präsentationsinhalte bei der Prüflehrkraft ab. Zum Termin der mündlichen Prüfungen wird dann die Präsentationsprüfung in Form eines mediengestützten Vortrags (10 Minuten) und einem anschließenden Kolloquium (20 Minuten) stattfinden. Eine Präsentationsprüfung erfordert eine hohe Eigenständigkeit und ist mehr als ein Referat. Informieren Sie sich hier genauer über die Anforderungen [Merkblatt Präsentationsprüfung als PDF].
- Eine besondere Lernleistung ist ein eigenständiger, einem Fach zugeordneter Beitrag, der ebenfalls eine hohe Eigenständigkeit verlangt. Betreut wird sie von der Fachlehrkraft, sie soll aber gerne in Kooperation mit einer außerschulischen Institution, einer Forschungseinrichtung, einer Universität oder einem Unternehmen entstehen. Die Arbeit an einer besonderen Lernleistung dauert in der Regel ein Jahr. Eine besondere Lernleistung kann auch aus einem Wettbewerbsbeitrag (z.B. zu „Jugend musiziert“, „Jugend forscht“ oder ähnlichen bundesweiten Wettbewerben) bestehen. Eingereicht wird eine schriftliche Dokumentation, die Ergebnisse werden einem Prüfausschuss in Form eines dreißigminütigen Kolloquiums vorgestellt.
Eine besondere Lernleistung ist nur als fünftes Prüfungsfach zulässig. Zu Beginn von Q2.1 (des 13. Jahrgangs) entscheiden Sie bei der Wahl der mündlichen Prüfungsfächer, ob die besondere Lernleistung als mündliches Prüfungsfach gewertet werden der aber als eines der 36 einbringpflichtigen Fächer in Block I eingehen soll.
Die am Ende erreichten Ergebnisse von Block II werden mit denen von Block I zur Abiturnote addiert.
Die OAPVO, in der in Anlage 2 eine Tabelle zur Umrechnung der erreichten Punktzahl in den Abiturschnitt enthalten ist, finden Sie hier.
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GymOAbiPrOSH2021V5P6/part/X