Schulordnung

Das Hans-Geiger-Gymnasium soll ein Ort sein, an dem ein freundliches und für alle angenehmes Schulklima herrscht (siehe Kodex). Die Schulordnung, darin gesondert die Pausenordnung, die Regeln in der Mensa sowie die Bestimmungen zu Handys und Kleingeräten, regelt formale Angelegenheiten, die am HGG gelten. In dieser Schulordnung folgen wir der ministeriellen Vorgabe und verwenden keine Sonderzeichen beim Gendern. Sobald eine veränderte Erlasslage vorliegt, wird die Schulordnung entsprechend angepasst.

  1. Gemeinschaftsaufgaben

1.1 Dienste für die Gemeinschaft
Für die an einer Ganztagsschule vermehrt anfallenden Gemeinschaftsaufgaben (z.B. Müllsammeln auf dem Schulgelände) sind in regelmäßigem Wechsel Klassen verantwortlich. Die Klassenordnung regelt die Ordnung und Sauberkeit in den Klassen. In Fachräumen gelten gesonderte Regelungen, die jeweils mit den Lerngruppen besprochen
werden.
1.2 Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen
Müll wird getrennt und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Mit Wasser, Strom und
Raumwärme ist achtsam umzugehen, d.h. beim Verlassen eines Raumes werden die Fenster
geschlossen, das Licht ausgeschaltet und die Heizung heruntergedreht bzw. ausgeschaltet.
1.3 Fundsachen
Wertgegenstände sind im Geschäftszimmer abzugeben. Kleidungsstücke bzw. Sportsachen liegen im Bereich des Haupteingangs aus.
1.4 Bekanntmachungen
Für Bekanntmachungen der Schule, der SV und zugelassener Schülerinnen-/Schülergruppen stehen Aushangflächen zur selbstverantwortlichen Gestaltung zur Verfügung. Das Anbringen von Plakaten und sonstigen Mitteilungen aller Art außerhalb der Aushangflächen muss durch den Schulleiter genehmigt werden. Dasselbe gilt für die Verteilung von Publikationen auf dem Schulgelände und in der Schule. Hiervon ausgenommen sind Zeitungen von Schülerinnen und Schülern im Sinne des § 86 Schulgesetz.
1.5 Essen und Trinken
Trinken ist in der Regel im Unterricht erlaubt. Essen ist im Unterricht nur in Absprache mit der
Lehrkraft gestattet. Bei Klausuren in der Oberstufe ist es grundsätzlich gestattet, zu trinken bzw.
zu essen, sofern andere in ihrer Konzentration nicht gestört werden. Der Verzehr bzw. die
Verwendung von Kaugummi ist in der Schule nicht gestattet.

2. Individueller Verantwortungsbereich

2.1 Verlassen des Schulgeländes
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während des Schultags das Schulgelände nicht verlassen.
2.2 Schließfächer
Allen Schülerinnen und Schülern steht ein kostenfreies Schließfach zur Verfügung, für das jede und jeder selbst verantwortlich ist. In diesem Schließfach sollen Bücher und persönliche Gegenstände verwahrt werden. Alle achten bitte darauf, dass sich über Wochenenden und während der Ferienzeiten keine Sportsachen sowie verderbliche Lebensmittel im Schließfach befinden.
Die Schule appelliert an die Schülerinnen und Schüler, keine Wertgegenstände und größere Geldbeträge mit zur Schule zu nehmen.
2.3 Sicherheit in der Schule
Spiele und sonstige Handlungen, bei denen eine auch ungewollte Gefährdung Beteiligter oder Unbeteiligter möglich erscheint, sind nicht gestattet. Hierzu gehören z.B. Ballspiele aller Art auf nicht dafür freigegebenen Flächen, Skateboard fahren, Skating oder Kickboardfahren und Schneeballwerfen. Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen nicht mitgeführt werden.

2.4 Gesundes Leben
Am Hans-Geiger-Gymnasium gilt ein Rauch- und Alkoholverbot im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Das Verbot schließt E-Zigaretten und E-Shishas ein. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zum Unterricht erscheint, wird nach Rücksprache mit der Schulleitung vom Unterricht ausgeschlossen. Der Verzehr gesüßter und koffeinhaltiger Limonaden ist nicht erwünscht.

3. Schlussbemerkungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Schulordnung können nur von der Schulkonferenz beschlossen werden. Sofern es geboten erscheint, können Änderungen und Ergänzungen der Schulordnung auch ohne Beschluss der Schulkonferenz vom Schulleiter mit sofortiger Wirkung vorläufig in Kraft gesetzt werden. Sie gelten dann zunächst bis zur nächsten Schulkonferenz. Die Pausenregeln und die Regeln für die Mensa werden von der Konferenz der Lehrkräfte beschlossen und gegebenenfalls veränderten Bedingungen angepasst. Sie werden den Schülerinnen und Schülern durch Aushang bekannt gegeben und sind in ihrer jeweils letzten Fassung Bestandteil dieser Schulordnung.

Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 30. November 2023 beschlossen.