Religion am HGG- Vielfalt und Toleranz leben und dabei Regeln beachten

Einleitende Gedanken

Das Hans-Geiger-Gymnasium ist eine Schule, die in vielerlei Hinsicht vielfältig und bunt ist und diese Vielfalt als positive Besonderheit versteht. An unserer Schule soll das Miteinander vieler Kulturen und Religionen gelingen. Wir wollen mit- und voneinander lernen, einander achten und aufeinander achtgeben. Aus diesem Grund haben die Begriffe Toleranz und Respekt auch eine zentrale Position in unserem Schulkodex. Gleichzeitig ist Schule aber eine Einrichtung, die festen Regeln folgt, wie sie sich zum Beispiel aus dem Schulgesetz ergeben. Hier entstehen ab und an Konflikte zwischen religiösen und schulischen Regeln. Dieses Merkblatt versucht, Klarheit und Sicherheit für alle zu schaffen, die unsere Schule besuchen, an ihr arbeiten oder als Eltern ebenfalls Teil der Schulgemeinschaft sind.

Ganz grundsätzlich gilt: Die Regeln der Schulen stehen über den Regeln der Religion. Am HGG ist die Religion zwar Teil des Lebens vieler Schulmitglieder, die Schule ist aber kein Ort der religiösen Praxis.

Meine Religion und Religionsunterricht

Am HGG wird evangelischer Religionsunterricht erteilt, dazu sind wir staatlich verpflichtet. Wer daran nicht teilnehmen möchte, kann sich davon abmelden und erhält stattdessen Unterricht in Philosophie. Für beide Fächer gilt: In ihnen wird (auch) über religiöse Fragen gesprochen, es wird aber keine Religion praktiziert, indem beispielsweise gebetet wird. Wir erwarten von unseren Schülerinnen und Schülern, sich mit den geforderten Unterrichts­inhalten zu beschäftigen. Sie stellen keine Religion in Frage, sondern sind lediglich ein anderer Blick auf die Welt und die Frage des Glaubens.

Beten in der Schule?

An Schulen in Schleswig-Holstein sind Gebetsräume nicht erlaubt. Wir verstehen die eigene Religion als private Angelegenheit, insofern ist das HGG kein Ort, an dem offen und erkennbar gebetet wird oder Gebetsrituale praktiziert werden. Wer für sich in ein stilles Gebet mit seinem oder ihrem Gott geht, kann das natürlich tun. Das Beten in Gruppen ist nicht er­wünscht, weil sich andere dadurch beeinträchtigt fühlen können.

Klassenfahrten

Eine Klassenfahrt ist, so definiert es das Ministerium, „Unterricht am anderen Ort“. Damit ist eine Klassenfahrt Pflicht. Zu der Klassenfahrt gehören auch die Übernachtungen in der Jugendherberge.

Die Schule verpflichtet sich darauf zu achten, dass das Essensangebot so gestaltet ist, dass alle Schülerinnen und Schüler etwas essen können (vegetarisches Angebot, Angebote ohne Schweinefleisch, Rücksicht auf Allergien). Eine Information über besondere Bedürfnisse sollte der Klassenlehrkraft frühzeitig gegeben werden, damit das bei der Planung berücksichtigt werden kann. Die Kinder übernachten nach Geschlechtern getrennt.

Die Besonderheit der Klassenfahrt als „Unterricht am anderen Ort“ ist ihre Dauer von mehreren Tagen. Hier ist es für einen gläubigen Menschen ungleich schwieriger, dem Bedürf­nis nach dem Gebet nachzugehen, als im normalen Schulalltag. Sofern nicht die zeitlichen Abläufe oder andere Menschen dadurch gestört oder unter Druck gesetzt werden, ist das Gebet während einer mehrtägigen Fahrt möglich. Die Rahmenbedingungen sollen bitte vor der Fahrt mit der Lehrkraft besprochen werden.

Kritische Unterrichtsinhalte?

Am HGG wird der Unterricht nach den Vorgaben des Ministeriums erteilt. Dazu gehören alle Fächer, auch Religion oder Philosophie, Musik, Schwimmunterricht oder auch die Sexual­erziehung. Alle Schülerinnen und Schüler müssen diesen Unterricht besuchen, denn er ist vorgeschrieben.

Kleidung

Wir akzeptieren am HGG zum Beispiel das Patka, die Kippa oder ein Kopftuch (Tichel, Hidschab) als Ausdruck des eigenen Religionsverständnisses. Gleichzeitig erwarten wir aber auch Toleranz und Respekt gegenüber der persönlichen Entscheidung, keine Kopfbedeckung zu tragen oder zum Beispiel die Schultern nicht zu bedecken. Eine vollständige Gesichtsverschleierung (z.B. durch Niqab oder Burka) ist unzulässig.

Streit über die richtige Religion

Wir respektieren die Weltanschauungen der anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft, sofern sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Streitigkeiten über die richtige Religions­ausübung oder überhaupt die richtige Religion sind in der Schule nicht erwünscht, da sie in den persönlichen Bereich der Mitmenschen eingreifen.

Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen

Eltern können im Voraus eine Unterrichtsbefreiung für besondere religiöse Feiertage beantragen, nicht aber für regelmäßige Veranstaltungen (z.B. für das Freitagsgebet).

Ramadan

Im islamischen Fastenmonat Ramadan müssen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht, an Klassenarbeiten/Klausuren oder sonstigen Leistungsüberprüfungen z.B. auch im Sport teilnehmen. Am HGG bemühen wir uns, den Ramadan bei der Planung der Leistungs­überprüfungen zu berücksichtigen.

Abitur und Abschied

Bei der öffentlichen Übergabe der Abiturzeugnisse ist es in Deutschland und auch am HGG üblich, dass verschiedene schulische Vertreter (z.B. Schulleitung, Oberstufenleitung, Profil­lehrkraft) den Abiturientinnen und Abiturienten die Hand zur Gratulation reichen.

Beschluss der Schulkonferenz im November 2025