Das Abitur
Das Abitur wird auch als „Allgemeine Hochschulreife“ bezeichnet und berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an Universitäten. Es besteht aus zwei Teilen:
In den sog. Block I gehen 36 Halbjahresleistungen der beiden Schuljahre der Qualifikationsphase (also dem 12. Und 13. Jahrgang) ein. Die Ergebnisse des Block I zählen im Ganzen zwei Drittel der Abiturnote.
In den sog. Block II gehen die eigentlichen Abiturprüfungen ein. Es gibt drei schriftliche Abiturprüfungen und, je nach individueller Wahl aufgrund bestimmter Vorgaben, ein oder zwei mündliche Prüfungen. Eine mündliche Prüfung kann auch in Form einer sog. „Präsentationsprüfung“ oder einer „Besonderen Lernleistung“ erfolgen. Die Ergebnisse der Abiturprüfungen gehen zu einem Drittel in die endgültige Abiturnote ein.
Nähere Informationen zur Berechnung des Abiturs, zu den 36 einzubringenden Halbjahresleistungen und den eigentlichen Abiturprüfungen finden Sie hier.
Den allgemeinen Informationsflyer zur Oberstufe des Bildungsministeriums Schleswig-Holstein finden Sie hier. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/Service/Broschueren/Bildung/Oberstufe2.pdf?__blob=publicationFile&v=1