Die Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule und (in einigen Bundesländern und für einige Studiengänge) zum Teil auch an Universitäten.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann am Ende von zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase erreicht werden – in der Regel am Ende des 12. Jahrgangs. Die genauen Anforderungen zum Erwerb des schulischen Teils finden Sie hier.
Die ‚vollständige‘ Fachhochschulreife wird später mit Nachweis einer Berufsausbildung, eines Jahres im Dienst der Bundeswehr, eines Freiwilligendienstes oder eines einjährigen gelenkten Praktikums ausgestellt. Die genauen Anforderungen an die einjährige Tätigkeit zum Erwerb der ‚vollständigen‘ Fachhochschulreife finden Sie hier.