Damit auch für die Zeit nach den Osterferien der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler so sicher wie möglich gestaltet werden kann, wurde bereits vor den Ferien ein freiwilliges zweimal wöchentliches Testangebot an unserer Schule eingeführt.
Für die Zeit ab dem 19. April ist eine zweimal wöchentliche Selbsttestung für Schülerinnen und Schüler sowie für alle in Schulen Beschäftigten verpflichtend vorgesehen. Dies entspricht der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von Selbsttests macht in Kombination mit den weiterhin geltenden Hygienemaßnahmen Präsenzunterricht auch nach den Osterferien möglich. Gemeinsam mit den auch weiterhin geltenden Infektionsschutzmaßnahmen (wie z. B. dem Tragen von Masken, dem Lüften, der Kohortenbildung, dem Wechselunterricht und dem Einhalten der Hygienemaßnahmen), spannt sich damit ein Sicherheitsnetz, das wir für Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie benötigen.
Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass die Voraussetzung für das Betreten der Schule – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:
1. Durch die Durchführung des zweimal wöchentlich beaufsichtigten Selbsttests in der Schule
oder
2. durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden
oder
3. durch die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.
Hier noch einige Informationen bzw. die Einverständniserklärung zum Download:
Weiterhin finden Sie hier auch noch ein Video zur Handhabung der Tests: