im November 2019 hat der Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen, das zum 1. März 2020 in Kraft treten wird.
In der Sache geht es darum, dass Sie für Ihre Kinder, die an unserer Schule angemeldet sind oder werden, einen Nachweis zum Masernschutz erbringen müssen.
Wir als Schule sind vom Gesetzgeber verpflichtet, den Masernschutz unserer Schülerinnen und Schüler zu überprüfen. Ferner geht es darum, im Falle einer Nichterbringung des Nachweises bestimmte Folgepflichten zu erfüllen.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen/ Elternbriefe zu diesem Thema: