- Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht für andere Personen keine Absonderungspflicht mehr. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn der infizierten Person. Begründet wird diese neue Regelung mit der hohen Testdichte und der Maskenpflicht in Schule.
- Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. Die infizierte Person oder auch die Erziehungsberechtigten müssen betroffene Kontaktpersonen eigenverantwortlich informieren. In diesen Fällen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage. In diesen Fällen soll die Schule bitte informiert werden!
- Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene müssen jedoch gar nicht in Quarantäne/Absonderung.
- Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch einen PCR-Test bestätigt infiziert, gilt für sie oder ihn eine Quarantäne von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnelltest am siebten Tag. Achtung: Ein privater Schnelltest ist nicht ausreichend, man benötigt die Bescheinigung eines Testzentrums/Arztes!
Hans-Geiger-Gymnasium
Das Ganztagsgymnasium in Kiel