Pausenregelungen

  1. Grundsätzlich verlassen die Schüler(innen) in den Pausen das Schulgebäude.
  2. Ausgenommen ist die kurze Pause zwischen der 1. und 2. Stunde. Sie dient nur dem Raumwechsel.
  3. Bei angesagter Schlechtwetterpause dürfen die Schüler(innen) im Schulgebäude bleiben.
  4. Schüler(innen) der Untersekunden und Oberstufe können als Pausenaufenthalt ihre Klassenräume, die Bücherei, das Infozentrum und die Cafeteria nutzen.
  5. Jeweils zwei Schüler(innen) jeder Klasse bleiben während der Pausen als Ordner im Klassenraum. Sie sorgen für Lüftung und Reinigung der Klasse und sind auch dafür verantwortlich, dass sich der Klassenraum im ordnungsgemäßen Zustand befindet und abgeschlossen wird, wenn dort anschließend kein Klassenunterricht (bei Wechsel des Fachraumes, nach der Mittagsfreizeit, bis Ende des Unterrichtstages) mehr stattfindet.
  6. Die Schüler(innen) begeben sich möglichst zügig und direkt bei Pausenbeginn zu ihrem Pausenaufenthalt und bei Unterrichtsbeginn zurück in ihre jeweiligen Unterrichtsräume. in dringenden Fällen, etwa bei vorhergehendem oder folgendem Unterricht in Fachräumen, ist ein kurzes Aufsuchen der Schließfächer am Anfang und Ende der Pause gestattet.
  7. Dringliche und unaufschiebbare Wege durch das Schulgebäude (Lehrerzimmer, Geschäftszimmer, Hausmeister, Frühstücksausgabe, Telefon, Toilette) sind den Schülern(innen) während der Pausen ebenfalls gestattet. Auch sie müssen direkt und zügig zurückgelegt werden und unaufgefordert der Pausenaufsicht erläutert werden.
  8. Sportklassen dürfen ihren Weg zur Sporthalle und zurück durch die Aula nehmen. Sie dürfen nach dem Sportunterricht auch kurz ihre Klassen aufsuchen, um Sportsachen wegzubringen und sich mit dem Pausenbrot und evtl. warmer Kleidung zu versorgen.
  9. Nach dem Schwimmhallenbesuch dürfen die Klassen in der unmittelbar folgenden Pause im Klassenraum bleiben.
  10. Zum Pausenbereich zählen der obere Schulhof einschließlich der anschließenden schuleigenen Grünflächen und des seitlichen Geländestreifens bis zur Rollschuhbahn, der untere Schulhof und das Kleinspielfeldgelände einschließlich der angrenzenden schuleigenen Grünflächen sowie das Gebiet des Außentheaters.

Die Treppen zum Schulgebäude sind freizuhalten.

  1. Auf dem Kleinspielfeld und auf dem unteren Schulhof sind Ballspiele auch während der Pausen erlaubt, Schüler(innen), die sich hier aufhalten.
  2. Auch auf den Pausenhöfen hat sich jede(r) Schüler(in) rücksichtsvoll gegenüber den Mitbenutzern(innen) und verantwortungsbewusst gegenüber der Umwelt zu betragen.

Die Aufsicht beim Frühstück (große Pause) sorgt für einen geordneten Ablauf derselben. Der Wunsch nach einer ruhigen, entspannten Atmosphäre verbietet Toben, Lärm, Sitzen auf den Tischen oder Fensterbänken und das Vordrängen. Schulbücher und Hefte dürfen nicht benutzt werden. Das Frühstück soll im Essensraum eingenommen werden. Wer etwas mit nach draußen nehmen möchte, lässt sich eine Tüte geben.