Legasthenieförderung

Grundlegende Informationen zur Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

Diese Hinweise richten sich an die Eltern, die sich über das Thema Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) informieren möchten. 

Bei einigen Schülerinnen und Schülern ist der Schulerfolg durch besonders ausgeprägte Schwierigkeiten im Lesen und im Rechtschreiben beeinträchtigt. „Lese-Rechtschreib-Schwäche“ (Legasthenie) ist bei mindestens durchschnittlicher Intelligenz eine Teilleistungsschwäche, die bei den betroffenen Kindern unterschiedlich ausgeprägt ist und kein einheitliches Erscheinungsbild bietet. Die unter dem Begriff zusammengefassten Lernschwierigkeiten sind sehr vielfältig: Nicht alle Kinder, bei denen eine Legasthenie diagnostiziert wurde, haben, wie es der Begriff vermuten lässt, sowohl im Bereich des Lesens als auch im Bereich des Schreibens  Probleme , d. h. sowohl Schwierigkeiten im Bereich des Lesens als auch Schwächen in der Rechtschreibung können isoliert auftreten. So fällt einigen Kindern das Lesen schwer, während andere trotz ihrer Legasthenie begeisterte Leseratten sind. Auch im Bereich der Rechtschreibung zeigt sich ein vielfältiges Erscheinungsbild der Schwierigkeiten der einzelnen Kinder.                                                                                                                                            

In der Grundschule gelingt es manchen Kindern, selbst ausgeprägte Schwächen so gut zu kompensieren, dass eine Lese-Rechtschreib-Schwäche erst nach dem Übergang auf die weiterführende Schule deutlich erkennbar wird. Deshalb achten die Lehrkräfte der 5. Klassen besonders auf Probleme, die mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche zusammenhängen könnten. Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen die Lehrkräfte auffällige Schwierigkeiten in den Bereichen Lesen und /oder Schreiben feststellen, wird in der 5. Klasse und ggfs. auch zu einem späteren Zeitpunkt ein Test zur förmlichen Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche durchgeführt. Wenn die Lehrkräfte besondere Auffälligkeiten bei einem Kind feststellen, nehmen sie Kontakt mit den Eltern auf und informieren sie über ihre Beobachtungen. Erst nachdem die Eltern ihr Einverständnis schriftlich erklärt haben, werden die entsprechenden Untersuchungen zur Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche von der LRS-Fachkraft durchgeführt. Zudem haben Eltern die Möglichkeit, die Teilnahme ihres Kindes an der offiziellen LRS-Untersuchung in der Schule zu beantragen. In jedem Fall werden die Ergebnisse der Untersuchung den Eltern schriftlich mitgeteilt. 

Da die Ausprägung der Schwierigkeiten bei einzelnen Kindern sehr unterschiedlich ist, sollte eine möglichst individuelle Förderung erfolgen. Die Schule berücksichtigt dies gemäß Erlass und im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Individuell für jeden Schüler und jede Schülerin mit Legasthenie werden unterschiedliche Ausgleichsmaßnahmen wie z. B. Zeitverlängerung und / oder Textvergrößerung auf den Klassenkonferenzen für jedes Fach beschlossen und ermöglichen eine fachspezifische Unterstützung.

Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Lese-Rechtschreibschwäche vorliegt, erhalten am Hans-Geiger-Gymnasium in der Orientierungsstufe einen zusätzlichen Förderunterricht, um sie beim Verbessern ihrer Lese- und Rechtschreibfähigkeiten zu unterstützen. Grundlegende Arbeitstechniken und Lernstrategien, die zu einer Fehlerreduzierung im Lesen und im Schreibvorgang führen, werden in kleinen Lerngruppen eingeübt. 

Zudem können bei vielen Kindern deutliche Lernfortschritte z. B. durch die Bearbeitung von Lernplänen, die auf die persönlichen Schwierigkeiten zugeschnitten sind, erzielt werden. 

Schülerinnen und Schülern, bei denen eine anerkannte Legasthenie vorliegt, wird in der Orientierungsstufe und in der Mittelstufe Notenschutz gewährt, d.h. die Rechtschreibleistungen bleiben in allen Fächern bei die Benotung unberücksichtigt. Die Bestimmungen für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie in der Oberstufe werden im Anhang dieses Informationspapiers gesondert aufgezeigt. 

Außerdem finden Sie im Anhang Tipps für die häusliche Unterstützung Ihres Kindes und Literaturhinweise zur rechtlichen Grundlage (Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche“ – Legasthenie) sowie zu interessanten Veröffentlichungen zum Thema Legasthenie und zu Fördermaterialien.

Falls Sie Fragen allgemein zum Thema Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)und / oder zur persönlichen Situation Ihres Kindes haben, kommen Sie gern in meine Sprechstunde montags in der 4. Stunde (10.30 – 11.15 Uhr).                                                                                                         Bitte melden Sie sich vorher an (Email:  f.axmann-mohwinkel@hgg-kiel.org).

Frauke Axmann – Mohwinkel 

Legastheniebeauftragte