Allgemeines

2.1.      Gemeinschaftsaufgaben

Für die an einer Ganztagsschule vermehrt anfallenden Gemeinschaftsaufgaben, wie z.B. Tischdienst beim Mittagessen, Umweltschutz auf dem Schulgelände durch Absammeln von Unrat, Reinhaltung des Schulgebäudes usw. werden in regelmäßigem Wechsel Klassen bzw. Gruppen aus der Oberstufe herangezogen. Einzelheiten, insbesondere die Abgrenzung der Aufgabengebiete sowie Fragen der Aufsicht bei der Durchführung regelt der Schulleiter.

2.2.          Besondere Aufgaben

2.2.1.   Klassengebundene Aufgaben

Innerhalb einer Klasse übernehmen Schüler(innen) besondere Aufgaben (Klassensprecher(in), Pausenordnung, Klassenbuchführer(in), Fachgehilfen(innen) usw.). Einzelheiten regeln die Klassenlehrer(innen) und Fachlehrer(innen). Für Kurse der Oberstufe gilt dies sinngemäß, soweit entsprechende Aufgaben anfallen.

2.2.2.     Nicht klassengebundene Aufgaben

Auf freiwilliger Basis können Schüler(innen) mit Aufgaben betraut werden, die nicht klassengebunden sind (z.B. Betreuung von Arbeitsgemeinschaften, von Sammlungsteilen, des Terrariums, des Computerraumes usw.). Einzelheiten regeln die für den jeweiligen Aufgabenbereich zuständigen Fachschaften oder Fachlehrer(innen).

2.3.          Gefährliche Spiele und Gegenstände

Spiele und sonstige Handlungen, bei denen ungewollte Gefährdung Beteiligter oder Unbeteiligter möglich erscheint, können im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht geduldet werden. Hierzu gehören z.B. Ballspiele aller Art auf nicht  dafür freigegebene Flächen, Skateboardfahren, Skating oder Kickboardfahren und Schneeballwerfen. Gefährliche Gegenstände sind am Hand-Geiger-Gymnasium und auf Schulveranstaltungen verboten.

2.4.          Rauchen, Rauschmittel

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände herrscht Rauchverbot.

Der Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln aller Art ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, während der Schulzeit auch außerhalb des Schulgeländes, verboten.

2.5.          Fundsachen

Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Geschäftszimmer abzugeben. Sie werden vom Hausmeister verwahrt und auf Anforderung dem Verlierer ausgehändigt. In etwa halbjährlichen Abständen werden nicht abgeholte Fundsachen nach Ankündigung ausgestellt und können von ihren Eigentümern, angefordert werden. Danach verbleibende Fundsachen werden dem Fundbüro der Stadt Kiel überstellt.

2.6.          Bekanntmachungen

Für Bekanntmachungen der Schule, der SV und zugelassener Schülergruppen stehen Aushangflächen zur selbstverantwortlichen Gestaltung zur Verfügung. Das Anbringen von Plakaten und sonstigen Mitteilungen aller Art außerhalb der Aushangflächen bedarf es der Genehmigung durch den Schulleiter. Die Verteilung von Publikationen, außer Schülerzeitungen im Sinne des § 104 des Schulgesetzes, auf dem Schulgelände und in der Schule bedarf es der Genehmigung durch den Schulleiter.

2.7.          Besondere Regelungen

2.7.1.     Pausenregeln, Essensordnung

Die Pausenregeln und die Essensordnung werden auf der Lehrerkonferenz beschlossen und gegebenenfalls veränderten Bedingungen angepasst. Sie werden den Schülern(innen) durch Aushang bekannt gegeben und sind in ihrer jeweils letzten Fassung Bestandteil dieser Schulordnung (vgl. Seite 5 und 6).

2.7.2.     Besondere Räume und Bereiche

Für alle Räume und Bereiche, die einer besonderen Bestimmung dienen (Fachräume, Bücherei, Turnhalle, Cafeteria, Parkplatz usw.) gelten eigene Benutzungsregeln, die zu respektieren sind, auch wenn es sich zum Teil um ungeschriebene Regeln handelt. Schriftlich festgelegte Benutzungsregeln für besondere Räume und Bereiche können von den zuständigen Fachschaften oder Betreuern erstellt werden und müssen vom Schulleiter genehmigt werden. Sie sind dann Bestandteil dieser Schulordnung.

2.7.3.     Mobiltelefone („Handys“)

Vor Beginn des Unterrichts sind Handys auszuschalten. Vor Beginn von Klassenarbeiten und Klausuren sind sie bei der Aufsicht abzugeben.

2.7.4.     Essen ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet.

Getränke, Nahrungsmittel und Genussmittel, die sich aufgrund ihrer Zusammensetzung gegebenenfalls nicht oder nur schwer aus Teppichböden entfernen lassen, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Hierzu gehören insbesondere Coca-Cola-Getränke und Kaugummi.